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   OLG Frankfurt, 05.03.1997 - 9 U 47/96   

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https://dejure.org/1997,15355
OLG Frankfurt, 05.03.1997 - 9 U 47/96 (https://dejure.org/1997,15355)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.03.1997 - 9 U 47/96 (https://dejure.org/1997,15355)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. März 1997 - 9 U 47/96 (https://dejure.org/1997,15355)
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  • BGH, 06.10.1988 - IX ZR 142/87

    Belehrung über Sicherung des Eigentumserwerbs durch Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.1997 - 9 U 47/96
    Insoweit kann auch die Verpflichtung bestehen, einen Grundstückskäufer auf die Gefahren ungesicherter Vorleistungen und die Möglichkeiten einer Absicherung, zum Beispiel in Form einer Auflassungsvormerkung, hinzuweisen (BGH Deutsche Notarzeitung 1954, 319; Versicherungsrecht 1959, 743; Versicherungsrecht 1961, 349, 452; Deutsche Notarzeitung 1969, 173; WM 1988, 1752; Arndt, Beratungspflicht des Notars hinsichtlich einer Auflassungsvormerkung; Ganter, Die Belehrungspflicht des Notars über die Erforderlichkeit einer Auflassungsvormerkung, NJW 1986, 1017; Haug, a.a.O., Rdnr. 536; alle mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 30.01.1961 - III ZR 215/59

    Verletzung der Amtspflicht eines Notars bei Mitwirkung an einem gescheiterten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.1997 - 9 U 47/96
    Insoweit kann auch die Verpflichtung bestehen, einen Grundstückskäufer auf die Gefahren ungesicherter Vorleistungen und die Möglichkeiten einer Absicherung, zum Beispiel in Form einer Auflassungsvormerkung, hinzuweisen (BGH Deutsche Notarzeitung 1954, 319; Versicherungsrecht 1959, 743; Versicherungsrecht 1961, 349, 452; Deutsche Notarzeitung 1969, 173; WM 1988, 1752; Arndt, Beratungspflicht des Notars hinsichtlich einer Auflassungsvormerkung; Ganter, Die Belehrungspflicht des Notars über die Erforderlichkeit einer Auflassungsvormerkung, NJW 1986, 1017; Haug, a.a.O., Rdnr. 536; alle mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 25.06.1959 - III ZR 69/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.1997 - 9 U 47/96
    Insoweit kann auch die Verpflichtung bestehen, einen Grundstückskäufer auf die Gefahren ungesicherter Vorleistungen und die Möglichkeiten einer Absicherung, zum Beispiel in Form einer Auflassungsvormerkung, hinzuweisen (BGH Deutsche Notarzeitung 1954, 319; Versicherungsrecht 1959, 743; Versicherungsrecht 1961, 349, 452; Deutsche Notarzeitung 1969, 173; WM 1988, 1752; Arndt, Beratungspflicht des Notars hinsichtlich einer Auflassungsvormerkung; Ganter, Die Belehrungspflicht des Notars über die Erforderlichkeit einer Auflassungsvormerkung, NJW 1986, 1017; Haug, a.a.O., Rdnr. 536; alle mit weiteren Nachweisen).
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